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LG Paderborn, 05.05.2017 - 5 T 153/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung bei unerlaubter Einreise eines Betroffenen in die Bundesrepublik
Verfahrensgang
- AG Bonn, 14.04.2016 - 50 XIV 4883
- LG Paderborn, 05.05.2017 - 5 T 153/16
- LG Paderborn, 11.05.2017 - 5 T 153/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15
Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der …
Auszug aus LG Paderborn, 05.05.2017 - 5 T 153/16
Zwar können Antragsmängel während des Verfahrens geheilt werden, jedoch nur für die Zukunft (vgl. BGH, Beschluss vom 24.09.2015 - V ZB 3/15). - BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11
Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags
Auszug aus LG Paderborn, 05.05.2017 - 5 T 153/16
Sie müssen auf den konkreten Fall zugeschnitten sein; Leerformeln und Textbausteine genügen nicht (st. Rspr.: BGH, Beschluss vom 10.05.2012, V ZB 246/11, Rdnr. 9, m.w.N.). - BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10
Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft …
Auszug aus LG Paderborn, 05.05.2017 - 5 T 153/16
Das Beschwerdegericht ist zu einer eigenen Entscheidung befugt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 13/10;… Keidel, FamFG, 19. Auflage 2017, § 68 Rn. 34). - BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12
Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde …
Auszug aus LG Paderborn, 05.05.2017 - 5 T 153/16
Auf Seiten des Betroffenen besteht aufgrund der potentiellen Rechtsverletzung durch die Inhaftierung das nach § 62 Abs. 1 FamFG erforderliche Feststellungsinteresse für die hier erhobene Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde, nachdem sich die ursprüngliche Beschwerde durch Ablauf der in dem angefochtenen Beschluss angeordneten Haftdauer erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - V ZB 22/12). - BGH, 15.01.2015 - V ZB 165/13
Auszug aus LG Paderborn, 05.05.2017 - 5 T 153/16
Ferner bedarf es konkreter Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15.07.2015 - Az: V ZB 165/13).